Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege

Die Richtlinie regelt die Verordnung häuslicher Krankenpflege, deren Dauer und deren Genehmigung durch die Krankenkassen sowie die Zusammenarbeit der Verordnerinnen und Verordner mit den durchführenden ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern. Bestandteil der Richtlinie ist ein Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen und ein Sachverzeichnis.

In Kraft getreten am:
31.10.2023
Geändert am:
19.11.2021 / 21.07.2022 BAnz AT 25.03.2022 B1 und BAnz AT 12.10.2022 B2
Fassung vom:
17.09.2009 BAnz. Nr. 21a (Beilage) vom 09.02.2010

Anlagen

  • Anlage: Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege
  • Sachverzeichnis
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Hinweis zu möglichen Corona-Sonderregelungen in der Richtlinie:

Der G-BA kann verschiedene Sonderregelungen räumlich begrenzt und zeitlich befristet zulassen, wenn sie in Abhängigkeit von der Art des Ausbruchgeschehens zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionen oder zum Schutz der Einrichtungen der Krankenversorgung vor Überlastung notwendig und erforderlich sind. Eine solche Regelung enthält auch die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie.

Die hierzu vorgesehenen möglichen Regelungen der veranlassten Leistungen sind in der nachfolgenden Übersicht überblicksartig zusammengefasst: