Über den GBA

Wer wir sind

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.

Arbeitsweise

Die Schritte, mit denen der GBA seine Entscheidungen vorbereitet und trifft, sind in seiner Geschäftsordnung und seiner Verfahrensordnung festgelegt. Basis sind gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch.

Finanzierung

Der GBA wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Die Höhe der Zuschläge wird jährlich neu festgelegt.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des GBA schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der GBA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.