Über den GBA
Wer wir sind
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen.
Arbeitsweise
Die Schritte, mit denen der GBA seine Entscheidungen vorbereitet und trifft, sind in seiner Geschäftsordnung und seiner Verfahrensordnung festgelegt. Basis sind gesetzliche Bestimmungen im Sozialgesetzbuch.
Finanzierung
Der GBA wird durch sogenannte Systemzuschläge finanziert. Die Höhe der Zuschläge wird jährlich neu festgelegt.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des GBA schafft die organisatorischen, verfahrens- und verwaltungsmäßigen Grundlagen dafür, dass der GBA seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.