Beschluss
Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie:
Verlängerung der Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit
Beschlussdatum: 29.04.2020
Inkrafttreten: 05.05.2020
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 05.05.2020 B4
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Möglichkeit der telefonischen Befunderhebung für Krankschreibung nochmals um zwei Wochen verlängert
- Richtlinie: Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
- Zuständig: Unterausschuss Veranlasste Leistungen