Beschluss
Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V (Festlegung einer Mindestmengenregelung)
Beschlussdatum: 25.09.2007
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
Siehe Beschluss vom 21.02.2008
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: Versorgung von Patienten mit seltenen Erkrankungen wird weiter verbessert
- Richtlinie: Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus § 116b SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung