Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
 Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – QS Prostata-Ca"
    
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                                                                                        Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – QS Prostata-CaDer Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 25. Januar 2022 in Kraft. 
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                                                                                        Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – QS Prostata-CaDer Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. 
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                                                                                        Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – QS Prostata-CaBeschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.