Beschluss

Ermitt­lung von an der Erpro­bung betei­ligten Medi­zin­pro­dukte­her­stel­lern und Unter­nehmen, die als Anbieter der zu erpro­benden Methode ein wirt­schaft­li­ches Inter­esse an einer Erbrin­gung zulasten der Kran­ken­kassen haben:
Schlaf­po­si­ti­ons­the­rapie bei leichter bis mittel­gra­diger lage­ab­hän­giger obstruk­tiver Schlaf­apnoe – Möglich­keit zur Abgabe einer Absichts­er­klä­rung zur Beauf­tra­gung einer unab­hän­gigen wissen­schaft­li­chen Insti­tu­tion auf eigene Kosten –

Beschluss­datum: 16.12.2021
Inkraft­treten: 24.03.2022
Beschluss veröf­fent­licht: BAnz AT 23.03.2022 B4


Zuge­hö­rige Verfahren