Beschluss
Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Ergänzung der Anlage 1.1 – Buchstabe a onkologische Erkrankungen Tumorgruppe 8: Knochen- und Weichteiltumoren
Beschlussdatum: 15.12.2022
Inkrafttreten: noch nicht in Kraft
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung/Meldung: ASV künftig auch bei Multipler Sklerose und Knochen- und Weichteiltumoren möglich
- Richtlinie: Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
- Zuständig: Unterausschuss Ambulante spezialfachärztliche Versorgung