Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des GBA am 16. Februar 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Obeticholsäure (primär biliäre Cholangitis) – Änderung der Befristung der Geltungsdauer
Beschluss vom 16. Februar 2023. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des GBA am 16. Februar 2023 in Kraft.