Letzte Änderungen zu "DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Ergänzung von Absatz 6 in § 1a"
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung von Absatz 6 in § 1a
Der Beschluss vom 16. April 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung von Absatz 6 in § 1a
Der Beschluss vom 16. April 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Ergänzung von Absatz 6 in § 1a
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.