Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Änderung der Nummer 13 der Anlage (Kolonkarzinomchirurgie)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Kolonkarzinomchirurgie)
Der Beschluss vom 21. Mai 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen mit Wirkung vom 01. Januar 2026 in Kraft.
-
Mindestmengenregelungen: Änderung der Nummer 13 der Anlage (Kolonkarzinomchirurgie)
Beschluss vom 21. Mai 2026. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.