Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.