Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Juni 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat in weiten Teilen mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
-
Mindestmengenregelungen: Ergänzung des Anhangs 2 – Weiterentwicklung auf Grundlage von Sozialdaten
Beschluss vom 18. Juni 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.