Letzte Änderungen zu "Mutterschafts-Richtlinie:
Erweiterung der Ermächtigung des zuständigen Unterausschusses zur Änderung von Anlagen und redaktionelle Anpassungen von Versicherteninformationen"
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Mutterschafts-Richtlinie: Erweiterung der Ermächtigung des zuständigen Unterausschusses zur Änderung von Anlagen und redaktionelle Anpassungen von Versicherteninformationen
Der Beschluss vom 16. Juli 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Mutterschafts-Richtlinie: Erweiterung der Ermächtigung des zuständigen Unterausschusses zur Änderung von Anlagen und redaktionelle Anpassungen von Versicherteninformationen
Beschluss vom 16. Juli 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.