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Änderung der Übergangsregelung zu Nummer 14 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)"
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Übergangsregelung zu Nummer 14 der Anlage (Rektumkarzinomchirurgie)
Beschluss vom 6. August 2026. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.