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Änderung von § 7 im Allgemeinen Teil der Richtlinie"
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Änderung von § 7 im Allgemeinen Teil der Richtlinie
Beschluss vom 20. August 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.