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Änderung des 1. Kapitels – Entbürokratisierung Offenlegungserklärung"
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Verfahrensordnung: Änderung des 1. Kapitels – Entbürokratisierung Offenlegungserklärung
Beschluss vom 17. September 2026. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.