Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Verfahrensbeschlüsse:
Verfahrensordnung
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Sekundäre Datennutzung: Untersuchung der Überlebensrate und der Rate an schweren Komplikationen (Hirnblutung Grad 3, Entlassung mit Sauerstoff, Retinopathie mit Therapiebedarf, NEC/FIP mit OP-Bedarf) von Frühgeborenen an der Grenze der Lebensfähigkeit (Gestationsalter 22-25 SSW) in Deutschland
Beschluss vom 10. September 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Dreier
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenz von Polypen, Adenomen und Darmkrebs nach Lokalisation, Alter, Geschlecht und Region (PrADA) – Dr. Brinkmann
Beschluss vom 10. Juli 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung zum 5. Kapitel – Änderungen aus Anlass der Verordnung (EU) 2021/2282 EU-HTA sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung
Beschluss vom 17. Juli 2025. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 29. Mai 2025 in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Geburtsstatistik im Wandel – Vergleichende Studie der Jahre 1995 und 2019 bis 2023
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Sekundäre Datennutzung: Prävalenzvergleiche von Angaben in QS- und Sozialdaten
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Verfahrensordnung: Änderung des 3. Kapitels – Verfahren für Richtlinienbeschlüsse nach § 116b Absatz 4 und 5 SGB V (ASV)
Der Beschluss vom 17. Oktober 2024 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Änderung der Anlage V zum 2. Kapitel
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.