Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zum Themenbereich Veranlasste Leistungen
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Krankenhauseinweisungs-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Soziotherapie-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Krankentransport-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Der Beschluss vom 15. Mai 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Potenzialerhebung
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Soziotherapie-Richtlinie: Anpassungen infolge des Psychotherapeutengesetzes
Beschluss vom 15. Mai 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.