Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Heilmittel
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Vorgaben indikationsbezogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und redaktionelle Anpassungen
Beschluss vom 17. August 2023.
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Heilmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 12. April 2023 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellungen in § 7, § 12 Absatz 6 sowie im Heilmittelkatalog und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 21. Januar 2023 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellungen in § 7, § 12 Absatz 6 sowie im Heilmittelkatalog und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 15. September 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Klarstellungen in § 7, § 12 Absatz 6 sowie im Heilmittelkatalog und weitere Änderungen
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)
Der Beschluss vom 15. September 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Heilmittel-Richtlinie: Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie)
Beschluss vom 15. September 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2023 in Kraft.