Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätsbericht der Krankenhäuser
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 20. November 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Neustrukturierung und Anpassungen für das Berichtsjahr 2020
Beschluss vom 17. Dezember 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Veröffentlichung der Liste gemäß § 8 Absatz 1 Qb-R für das Berichtsjahr 2018
Beschluss vom 17. September 2020.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 3 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 20. November 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur der Servicedateien für Berichtersteller für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 4. November 2020.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 7. Oktober 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 5. November 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur einer Servicedatei für Berichtersteller für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 7. Oktober 2020.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 1 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Beschluss vom 7. Oktober 2020. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 20. August 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Oktober 2020 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung eines Anhangs 3 und eines Anhangs 4 zu Anlage 1 für das Berichtsjahr 2019
Der Beschluss vom 18. Juni 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2020 in Kraft.