Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der Datensatzbeschreibung und Änderung der Anlage für das Berichtsjahr 2025
Der Beschluss vom 16. April 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Mai 2026 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der standortbezogenen Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 22. Januar 2026.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung der Datensatzbeschreibung und Änderung der Anlage für das Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 16. April 2026. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Servicedateien für das Berichtsjahr 2025 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 25. März 2026.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025
Der Beschluss vom 18. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. März 2026 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von § 3, Streichung von § 17 und Ergänzung der Anlage und des Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2025
Beschluss vom 18. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Standortbezogene Veröffentlichung nach § 13 Abs.2 Qb-R für das Berichtsjahr 2023
Beschluss vom 17. Juli 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2024
Der Beschluss vom 18. Juni 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 2. August 2025 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung und Aktualisierung von Servicedateien für das Berichtsjahr 2024 für Berichtersteller der Qualitätsberichte der Krankenhäuser
Beschluss vom 4. Juni 2025.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlage und des Anhangs 1 sowie Ergänzung der Anhänge 3 und 4 für das Berichtsjahr 2024
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.