Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Strukturqualitätsvorgaben
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Der Beschluss vom 5. November 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung des Modells zur Risikoadjustierung 2025
Beschluss vom 20. November 2025.
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Einstellung eines Beratungsverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Lifileucel zur Behandlung des inoperablen oder metastasierten Melanoms
Beschluss vom 20. November 2025.
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Einstellung eines Beratungsverfahrens: ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie – Delandistrogene moxeparvovec zur Behandlung der Duchenne Muskeldystrophie
Beschluss vom 20. November 2025.
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Richtlinie zur Kinderonkologie: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM 2026
Beschluss vom 5. November 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für das Erfassungsjahr 2024
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der Anlage 5
Beschluss vom 16. Oktober 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.