Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Strukturqualitätsvorgaben
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 21. März 2026 in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung und Umsetzung des IQTIG-Berichts: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Berichtslegung gemäß § 8 QSFFx-RL (EJ 2025)
Beschluss vom 19. März 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Veröffentlichung der übergreifenden Berichtsteile der Berichte zum klärenden Dialog der Lenkungsgremien 2024 nach § 7 Absatz 11 QFR-RL sowie einer Kommentierung
Beschluss vom 19. März 2026.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026
Der Beschluss vom 19. Februar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Zopapogene imadenovec zur Behandlung der respiratorischen Papillomatose
Beschluss vom 10. März 2026.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zur Liposuktion bei Lipödem: Korrektur
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Änderung Anlage I und II – Verweisanpassungen
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Anpassung der ICD-/OPS-Kodierungen 2026
Beschluss vom 19. Februar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Information über ein Beratungsergebnis zur Beurteilung der Erforderlichkeit eines Beschlusses – Etuvetidigene autotemcel zur Behandlung des Wiskott-Aldrich Syndroms
Beschluss vom 10. Februar 2026.