Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Strukturqualitätsvorgaben
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh und Reifgeborene: Änderung von § 11 zur Verlängerung der Übergangsregelung und der Anlage 3 zur Darstellung des Verlegungsgeschehens
Beschluss vom 18. Juni 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
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Einleitung des Stellungnahmeverfahrens: Liposuktion bei Lipödem
Beschluss vom 22. Mai 2025.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Umsetzungsgrad der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) – Ergebnisse für das Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 15. Mai 2025.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Änderung der Beauftragung des IQTIG: Auswertung der Informationen der klärenden Dialoge und der Strukturabfragen gemäß § 11 QFR-RL vom 17. Dezember 2020
Beschluss vom 7. Mai 2025.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage VI – Exagamglogen autotemcel bei Beta-Thalassämie und Sichelzellerkrankung
Der Beschluss vom 6. Februar 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 8. Mai 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Beschluss vom 17. April 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Lifileucel zur Behandlung des inoperablen oder metastasierten Melanoms – Erforderlichkeit eines Beschlusses
Beschluss vom 17. April 2025.