Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse Medizinische Rehabilitation
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Rehabilitations-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde und in elektronischer Form
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. März 2023 in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde und in elektronischer Form
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen einer Videosprechstunde und in elektronischer Form
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Rehabilitations-Richtlinie: Anpassung aufgrund des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes und weitere Änderungen
Beschluss vom 16. Dezember 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Einleitung des Beratungsverfahrens: Anpassung der Heilmittel-Richtlinie, der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie sowie der Rehabilitations-Richtlinie zu Verordnungen im Rahmen der ärztlichen Fernbehandlung
Beschluss vom 18. März 2021.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – Rehabilitations-Richtlinie
Der Beschluss vom 21. Januar 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. März 2021 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – Rehabilitations-Richtlinie
Der Beschluss vom 21. Januar 2021 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V – Rehabilitations-Richtlinie
Beschluss vom 21. Januar 2021. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.