Letzte Änderungen im Bereich Einholung wissenschaftlicher Expertise
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Änderung des Servicedokuments gemäß § 16 Absatz 5 für das Erfassungsjahr 2026 – Technische Korrektur
Beschluss vom 25. März 2026.
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Freigabe zur Veröffentlichung und Umsetzung des IQTIG-Berichts: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Berichtslegung gemäß § 8 QSFFx-RL (EJ 2025)
Beschluss vom 19. März 2026.
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Regelbeauftragung IQWiG: Bewertung des Nutzens und Potenzials neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse nach § 137h SGB V – Anpassungen aufgrund des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
Beschluss vom 19. März 2026.
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Beauftragung IQTIG: Beauftragung im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)
Beschluss vom 25. Februar 2026.
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Beauftragung IQWiG: Wissenschaftliche Ausarbeitung zur Operationalisierung des biologischen Alters im Rahmen der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a SGB V
Beschluss vom 5. März 2026.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Einleitung eines Verfahrens zur Forderung einer anwendungsbegleitenden Datenerhebung und von Auswertungen nach § 35a Absatz 3b SGB V – MaaT013 (Allogeneic faecal microbiota, pooled) (akute Graft-versus-Host-Krankheit)
Beschluss vom 5. März 2026. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. März 2026 in Kraft.
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Sekundäre Datennutzung: Klinische und außerklinische Geburtshilfe im Vergleich
Beschluss vom 25. Februar 2026.
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Beauftragung IQTIG: Pilotprojekt im Rahmen der Weiterentwicklung des Verfahrens der qualitativen Beurteilung
Beschluss vom 19. Februar 2026.
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Mindestmengenregelungen: Änderung des Beschlusses vom 18. Juni 2025 zur Spezifikation für das Erhebungsjahr 2026
Beschluss vom 19. Februar 2026.
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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung: Geschäftsordnung für die Bundesstelle nach Teil 1 § 7
Beschluss vom 28. Januar 2026.