Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Steckbrief
- Wirkstoff: Guselkumab
- Handelsname: Tremfya
- Therapeutisches Gebiet: Morbus Crohn (Krankheiten des Verdauungssystems)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Johnson & Johnson
- Vorgangsnummer: 2025-06-01-D-1216
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.06.2025
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.09.2025
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.09.2025
- Beschlussfassung: 20.11.2025
- Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 7 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Guselkumab (Tremfya)
Tremfya ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn indiziert, die auf eine konventionelle Therapie oder Biologikatherapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 20.11.2025: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2025 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2025 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2025 statt.
Wortprotokoll(PDF 158,53 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Beschlussdatum: 20.11.2025
Inkrafttreten: 20.11.2025
Zugehörige Verfahren
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Guselkumab (Tremfya)
Tremfya ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit mittelschwerem bis schwerem aktiven Morbus Crohn indiziert, die auf eine konventionelle Therapie oder Biologikatherapie unzureichend angesprochen haben, nicht mehr darauf ansprechen oder diese nicht vertragen haben.
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:
- Beschluss vom 20.11.2025: Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Nutzenbewertung
Die Nutzenbewertung wurde am 01.09.2025 veröffentlicht:
Stellungnahmen
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.09.2025 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 06.10.2025 statt.
Wortprotokoll(PDF 158,53 kB) zur mündlichen Anhörung.
Beschlüsse
Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Guselkumab (Neues Anwendungsgebiet: Morbus Crohn, vorbehandelt)
Beschlussdatum: 20.11.2025
Inkrafttreten: 20.11.2025
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: