Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Depemokimab (Asthma bronchiale, ≥ 12 Jahre)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Depemokimab
  • Handelsname: Exdensur
  • Therapeutisches Gebiet: Asthma (Krankheiten des Atmungssystems)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
  • Vorgangsnummer: 2026-04-01-D-1310

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.04.2026
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.07.2026
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.07.2026
  • Beschlussfassung: 01.10.2026
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Bemerkungen

Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 1 VerfO

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Depemokimab (Exdensur)

Exdensur ist angezeigt als zusätzliche Erhaltungstherapie für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit schwerem Asthma mit Typ-2-Inflammation, gekennzeichnet durch die Anzahl der Eosinophilen im Blut, das trotz hochdosierter inhalativer Corticosteroide (ICS) plus einem weiteren Arzneimittel zur Asthma-Erhaltungstherapie unzureichend kontrolliert ist.

Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.07.2026 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.07.2026 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 10.08.2026 statt.

Beschlüsse

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Depemokimab (Asthma bronchiale, ≥ 12 Jahre)

Beschlussdatum: 01.10.2026

Inkrafttreten: 01.10.2026

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: