Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Datopotamab deruxtecan (Neues Anwendungsgebiet: Mammakarzinom, triple-negativ, Erstlinie)
Steckbrief
- Wirkstoff: Datopotamab deruxtecan
- Handelsname: Datroway
- Therapeutisches Gebiet: Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH
- Vorgangsnummer: 2026-09-01 D-1371
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.09.2026
- Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.12.2026
- Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.12.2026
- Beschlussfassung: Mitte Februar 2027
- Verfahrensstatus: Verfahren begonnen
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 2 VerfO
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Datopotamab deruxtecan (Datroway)
Datroway wird angewendet als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem triple-negativem Brustkrebs (triple-negative breast cancer, TNBC), die nicht für eine PD-1-/PD-L1-Inhibitor-Therapie infrage kommen
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Erwachsene Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem triple-negativem Mammakarzinom (TNBC), die nicht für eine Therapie mit PD1/PD-L1-Inhibitoren in Frage kommen; Erstlinienbehandlung
Zweckmäßige Vergleichstherapie Datopotamab deruxtecan als Monotherapie:
- Eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie bestehend aus:
Doxorubicin oder
Doxorubicin liposomal (nur für Patientinnen mit metastasierendem Mammakarzinom) oder
Epirubicin oder
Docetaxel (nur für Patientinnen) oder
Paclitaxel (nur für Patientinnen mit metastasierendem Mammakarzinom) oder - Capecitabin (nur für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie nicht in Frage kommt) oder
- Vinorelbin (nur für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie nicht in Frage kommt) oder
- Eine Platin-haltige (Cisplatin oder Carboplatin) systemische Therapie
Stand der Information: August 2026
Die Aussagen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie basieren auf dem zum Beratungszeitpunkt allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und stehen unter dem Vorbehalt, dass sich in Bezug auf die Kriterien nach dem 5. Kapitel § 6 der Verfahrensordnung (VerfO) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf dessen Grundlage der G-BA seine Feststellungen trifft, eine neue Sachlage in einer Weise ergibt, die eine Überprüfung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich macht (5. Kapitel § 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 4 der VerfO des G-BA). Es liegt im Verantwortungsbereich des pharmazeutischen Unternehmers die Aktualität der zweckmäßigen Vergleichstherapie spätestens zur Erstellung eines Dossiers für die Nutzenbewertung zu prüfen. Diesbezüglich kann bei Bedarf eine Beratung nach 5. Kapitel § 7 VerfO des G-BA angefordert werden. Die rechtlich verbindliche Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt erst mit dem Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 SGB V.
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Zugehörige Verfahren
Dossier
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Datopotamab deruxtecan (Datroway)
Datroway wird angewendet als Monotherapie zur Erstlinienbehandlung von erwachsenen Patienten mit inoperablem oder metastasiertem triple-negativem Brustkrebs (triple-negative breast cancer, TNBC), die nicht für eine PD-1-/PD-L1-Inhibitor-Therapie infrage kommen
Patientenpopulation(en) der Nutzenbewertung und zweckmäßige Vergleichstherapie
Erwachsene Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem triple-negativem Mammakarzinom (TNBC), die nicht für eine Therapie mit PD1/PD-L1-Inhibitoren in Frage kommen; Erstlinienbehandlung
Zweckmäßige Vergleichstherapie Datopotamab deruxtecan als Monotherapie:
- Eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie bestehend aus:
Doxorubicin oder
Doxorubicin liposomal (nur für Patientinnen mit metastasierendem Mammakarzinom) oder
Epirubicin oder
Docetaxel (nur für Patientinnen) oder
Paclitaxel (nur für Patientinnen mit metastasierendem Mammakarzinom) oder - Capecitabin (nur für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie nicht in Frage kommt) oder
- Vinorelbin (nur für Patientinnen und Patienten, bei denen eine Anthrazyklin- oder Taxan-haltige systemische Therapie nicht in Frage kommt) oder
- Eine Platin-haltige (Cisplatin oder Carboplatin) systemische Therapie
Stand der Information: August 2026
Die Aussagen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie basieren auf dem zum Beratungszeitpunkt allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und stehen unter dem Vorbehalt, dass sich in Bezug auf die Kriterien nach dem 5. Kapitel § 6 der Verfahrensordnung (VerfO) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), auf dessen Grundlage der G-BA seine Feststellungen trifft, eine neue Sachlage in einer Weise ergibt, die eine Überprüfung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich macht (5. Kapitel § 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 4 der VerfO des G-BA). Es liegt im Verantwortungsbereich des pharmazeutischen Unternehmers die Aktualität der zweckmäßigen Vergleichstherapie spätestens zur Erstellung eines Dossiers für die Nutzenbewertung zu prüfen. Diesbezüglich kann bei Bedarf eine Beratung nach 5. Kapitel § 7 VerfO des G-BA angefordert werden. Die rechtlich verbindliche Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erfolgt erst mit dem Beschluss über die Nutzenbewertung nach § 35a Abs. 3 SGB V.
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Zugehörige Verfahren
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: