Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
- Verfahren vom 01.03.2019 (Verfahren abgeschlossen) [aufgehoben]
Unterliegt der Übergangsfrist nach § 10 AM-NutzenV.
Vom pharmazeutischen Unternehmer wurde kein Dossier oder ein unvollständiges Dossier eingereicht.
Die Nutzenbewertung wurde am 16.01.2012 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.02.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 21.02.2012 statt.
Beschlussdatum: 29.03.2012
Inkrafttreten: 30.03.2012
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.04.2012 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Die Nutzenbewertung wurde am 16.01.2012 veröffentlicht:
Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 06.02.2012 abgelaufen.
Die mündliche Anhörung fand am 21.02.2012 statt.
Beschlussdatum: 29.03.2012
Inkrafttreten: 30.03.2012
Beschluss veröffentlicht:
BAnz AT 27.04.2012 B3
Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: