Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:
Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Saxagliptin (neues Anwendungsgebiet: Diabetes mellitus Typ 2, Monotherapie)
Steckbrief
- Wirkstoff: Saxagliptin
- Handelsname: Onglyza®
- Therapeutisches Gebiet: Diabetes mellitus Typ 2 (Stoffwechselkrankheiten)
- Pharmazeutischer Unternehmer: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA und AstraZeneca GmbH
- Vorgangsnummer: 2013-09-01-D-072
Fristen
- Beginn des Verfahrens: 01.09.2013
- Verfahrensstatus: Verfahren eingestellt
Bemerkungen
Nutzenbewertung nach 5. Kapitel § 1 Abs. 2 Nr. 7 VerfO
Dossier
Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers:
Zweckmäßige Vergleichstherapie
Neues Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Saxagliptin (Onglyza) (vom 26. Juli 2013):
Onglyza® ist bei erwachsenen Patienten ab 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle indiziert:
Als Monotherapie
- bei Patienten, die durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend kontrolliert sind und für die Metformin aufgrund von Kontraindikationen oder Unverträglichkeit ungeeignet ist.
Zweckmäßige Vergleichstherapie:
Die zweckmäßige Vergleichstherapie für Patienten ab 18 Jahren mit Typ-2-Diabetes mellitus zur Verbesserung der Blutzuckerkontrolle, die durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend kontrolliert sind und für die Metformin aufgrund von Kontraindikationen oder Unverträglichkeit ungeeignet ist, ist:
- Sulfonylharnstoff (Glibenclamid oder Glimepirid)
Stand der Information: August 2013
Die Aussagen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie stehen unter dem Vorbehalt, dass sich der allgemein anerkannte Stand der medizinischen Erkenntnisse, auf dessen Grundlage der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) seine Feststellungen trifft, in einer Weise weiterentwickeln kann, die eine Neubewertung der zweckmäßigen Vergleichstherapie erforderlich macht (Kapitel 5 § 6 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 4 der Verfahrensordnung des GBA (VerfO)).
Nutzenbewertung
Stellungnahmen
Beschlüsse
Einstellung der Nutzenbewertung von Arzneimitteln im Bestandsmarkt
Beschlussdatum: 17.04.2014
Inkrafttreten: 17.04.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 14.05.2014 B2