Verfahren nach § 137h SGB V

Renale Denervation mittels Ultraschallablation bei unkontrollierter Hypertonie

Steckbrief

  • Intervention: Denervation, renal, mittels Ultraschallablation
  • Indikation: Hypertonie, unkontrolliert
  • Vorgangsnummer Bewertung: BVh-22-002
  • Hersteller: ReCor Medical, Inc.
  • Produkt: Paradise-System™
  • Produktklasse: Klasse IIb
  • Status: Bewertungsverfahren ohne Bewertung abgeschlossen

Fristen

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 03.01.2023
  • Beginn Informationsergänzung: 06.02.2023
  • Ende Informationsergänzung: 07.03.2023
  • Ende des Bewertungsverfahrens: 06.04.2023

Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.

Bewertungsverfahren

Eingangsbestätigung

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.

Der G-BA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.

Dem G-BA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:

  • Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):

    Renale Denervation über die A. renalis durch Ultraschallablation (uRDN) zur Behandlung von unkontrollierter Hypertonie mit wassergekühlter Ballontechnologie

  • Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):

    Die gerätegestützte Therapie des unkontrollierten, d.h. medikamentös ausbehandelten Bluthochdrucks durch die uRDN wird bei Patient:innen mit essenzieller (primärer) Hypertonie eingesetzt (ICD-10-GM-2022 I10.-). Die uRDN ist eine ergänzende Behandlungsoption. D. h. sie ist nur dann medizinisch indiziert und kommt nur dann zum Einsatz, wenn Maßnahmen zur Lebensstiländerung sowie zur medikamentösen Therapie zur Blutdrucksenkung erfolglos bleiben. Für die Anwendung der Methode muss der Nierenarteriendurchmesser der Patient:innen mindestens 3 Millimeter und darf höchstens 8 Millimeter betragen. Folgende Kontraindikationen sind zu nennen:

    • Ein Nierenarteriendurchmesser < 3 mm und > 8 mm.
    • Nierenarterie mit fibromuskulärer Dysplasie (MKS)
    • Gestentete Nierenarterie
    • Aneurysma der Nierenarterie
    • Nierenarterienstenose jeglicher Herkunft > 30%
    • Stenose der Arteria iliaca/femoralis, die das Einführen eines Paradise™ -Katheters unmöglich macht
    • Alter unter 18 Jahren
    • Schwangerschaft
    • Bekannte Allergie gegen Kontrastmittel

    Die Methode kann über die DRG F19B erbracht werden.

Bekanntmachung der übermittelten Informationen

Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim G-BA eingereicht:

Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen

Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 07.03.2023. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.

Der G-BA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.

Bewertungsvoraussetzungen

Der G-BA hat folgenden Beschluss über die Erfüllung der Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren gemäß § 137h SGB V zu o. g. Methode gefasst:

Durchführung einer Bewertung nach § 137h Absatz 1 Satz 4 SGB V: Renale Denervation mittels Ultraschallablation unter Anwendung einer wassergekühlten Ballontechnologie bei unkontrollierter Hypertonie

Beschlussdatum: 06.04.2023
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Details zu diesem Beschluss

Da die Voraussetzungen für ein Bewertungsverfahren nach § 137h SGB V nicht vorliegen, endet das Verfahren ohne eine Bewertungsentscheidung.