Verfahren nach § 137h SGB V

Mikroprozessorassistierte Vakuumthrombektomie bei akuter Lungenembolie

Steckbrief

  • Intervention: Thrombektomie, Vakuum, mikroprozessorassistiert
  • Indikation: Lungenembolie, akute
  • Vorgangsnummer Bewertung: BVh-24-003
  • Hersteller: Penumbra, Inc.
  • Produkt: INDIGO Aspiration System with Lightning Flash Tubing and Lightning Bolt Tubing
  • Produktklasse: Klasse III
  • Status: Informationsergänzung abgeschlossen

Fristen

  • Beginn des Bewertungsverfahrens: 13.01.2025
  • Beginn Informationsergänzung: 03.04.2025
  • Ende Informationsergänzung: 03.05.2025

Bewertungsverfahren

Eingangsbestätigung

Ein Krankenhaus ist gesetzlich verpflichtet, dem G-BA Informationen über den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer Methode und zu der Anwendung des Medizinprodukts zu übermitteln, sobald es beim InEK eine erstmalige NUB-Anfrage zu einer neuen Methode, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts mit hoher Risikoklasse beruht, stellt.

Der G-BA bestätigt hiermit, dass Informationen für die Bewertung nach § 137h SGB V der o. g. Methode von einem Krankenhaus eingegangen sind.

Dem G-BA wurden mit dem eingereichten Formular folgende Angaben zur Beschreibung der Methode übermittelt:

  • Angefragte Untersuchungs- und Behandlungsmethode (Abschnitt I, Nr. 4.2a):

    Mikroprozessorassistierte Vakuumthrombektomie bei akuter Lungenembolie

  • Beschreibung des Anwendungsgebiets (Abschnitt II, Nr. 2.3):

    Die Methode wird bei akuter Lungenarterienembolie (I26.0 Lungenembolie mit Angabe eines akuten Cor pulmonale) eingesetzt, wenn eine Lysetherapie nicht möglich oder erfolglos ist. Sie richtet sich an Hochrisiko-Patienten, die in einer Notfallsituation dringend eine lebensrettende Behandlung benötigen.

Bekanntmachung der übermittelten Informationen

Folgende Informationen wurden vom anfragenden Krankenhaus beim G-BA eingereicht:

Folgende Aufforderung zur Meldung weiterer betroffener Medizinprodukthersteller ist zu beachten:

Verfahren zur Ergänzung von Informationen abgeschlossen

Das Verfahren zur Ergänzung von Informationen endete am 03.05.2025. Es können keine weiteren Informationen eingereicht werden.

Der G-BA trifft unter Berücksichtigung der vom anfragenden Krankenhaus eingereichten und der im Ergänzungsverfahren hinzugefügten Informationen eine Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V vorliegen. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, führt er auf Grundlage der Informationen die Bewertung nach § 137h SGB V durch.

Der G-BA prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für eine Bewertung nach § 137h SGB V bei der o. g. Methode vorliegen.

Bewertungsvoraussetzungen