Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Trastuzumab Emtansin (Mammakarzinom, HER2+, vorbehandelte Patienten)

Steckbrief

  • Wirkstoff: Trastuzumab Emtansin
  • Handelsname: Kadcyla®
  • Therapeutisches Gebiet: Mammakarzinom (onkologische Erkrankungen)
  • Pharmazeutischer Unternehmer: Roche Pharma AG

Fristen

  • Beginn des Verfahrens: 01.01.2014
  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des schriftlichen Stellungnahmeverfahrens: 01.04.2014
  • Fristende zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: 22.04.2014
  • Beschlussfassung: 19.06.2014
  • Verfahrensstatus: Verfahren abgeschlossen

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-01-01-D-084)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®)

Kadcyla ist als Einzelsubstanz zur Behandlung von Patienten mit HER2-positivem, inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die eine vorangegangene Therapie mit Trastuzumab und einem Taxan erhalten haben.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 12.05.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 363,78 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin

Beschlussdatum: 19.06.2014
Inkrafttreten: 19.06.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 14.07.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff:

Dossier

Eingereichte Unterlagen des pharmazeutischen Unternehmers (Vorgangsnummer 2014-01-01-D-084)

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Anwendungsgebiet gemäß Fachinformation für Trastuzumab Emtansin (Kadcyla®)

Kadcyla ist als Einzelsubstanz zur Behandlung von Patienten mit HER2-positivem, inoperablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Brustkrebs indiziert, die eine vorangegangene Therapie mit Trastuzumab und einem Taxan erhalten haben.

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Siehe Tragende Gründe und Beschlusstext in:

Nutzenbewertung

Die Nutzenbewertung wurde am 01.04.2014 veröffentlicht:

Stellungnahmen

Die Frist zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme ist am 22.04.2014 abgelaufen.

Die mündliche Anhörung fand am 12.05.2014 statt.

Wortprotokoll(PDF 363,78 kB) zur mündlichen Anhörung.

Beschlüsse

Geltende Fassung Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:

Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Trastuzumab Emtansin

Beschlussdatum: 19.06.2014
Inkrafttreten: 19.06.2014
Beschluss veröffentlicht: BAnz AT 14.07.2014 B2

Details zu diesem Beschluss

Zugehörige Verfahren

Weitere Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff: