Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser

Regelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser – Qb-R

Die Regelungen legen das Verfahren für die Erstellung, Übermittlung und Veröffentlichung sowie den Inhalt, Umfang und das Datenformat des jährlich zu veröffentlichen strukturierten Qualitätsberichts fest. Die Regelungen verpflichten jedes nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhaus, einen Qualitätsbericht zu erstellen und zu übermitteln.

Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 19. März 2026 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.

In Kraft getreten am:
02.08.2025
Geändert am:
18.06.2025 BAnz AT 01.08.2025 B4
Fassung vom:
16.05.2013 BAnz AT 24.07.2013 B5

Weiterführende Informationen

Anlagen und Anhänge

Berichtsjahr 2024

Berichtsjahr 2023

Berichtsjahr 2022

Berichtsjahr 2021

Berichtsjahr 2020

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