Bedarfsplanungs-Richtlinie

Richtlinie über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung

In der Bedarfsplanungs-Richtlinie wird ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen (einschließlich der psychotherapeutischen) Versorgung definiert, insbesondere zu den Verhältniszahlen (Anzahl Einwohner pro Arzt), den räumlichen Planungsbereichen, den regionalen Besonderheiten, die ein Abweichen vom bundeseinheitlichen Rahmen begründen, sowie der Feststellung eines über- oder unterdurchschnittlichen Versorgungsniveaus.

In Kraft getreten am:
03.06.2023
Geändert am:
16.03.2023 BAnz AT 02.06.2023 B2
Fassung vom:
20.12.2012 BAnz AT 31.12.2012 B7

Anlagen

(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

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