Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene

Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Reifgeborenen – QFR-RL

Die Richtlinie definiert ein Stufenkonzept der perinatologischen Versorgung in Krankenhäusern. Sie regelt verbindliche Mindestanforderungen an die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen und Zuweisungskriterien von Schwangeren nach dem Risikoprofil der Schwangeren oder des Kindes.

In Kraft getreten am:
19.01.2024
Geändert am:
19.10.2023 BAnz AT 18.01.2024 B1
Fassung vom:
20.09.2005 BAnz. Nr. 205 (S. 15 684) vom 28.10.2005

Anlagen

  • Anlage 1: Aufnahme- und Zuweisungskriterien
  • Anlage 2: Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität in den Versorgungsstufen
  • Anlage 3: Checklisten für das Nachweisverfahren zur Erfüllung von Qualitätsanforderungen an die perinatologischen Versorgungsstufen I bis III
  • Anlage 4: Veröffentlichung der Ergebnisdaten der Perinatalzentren
  • Anlage 5: Musterformular/Dokumentationshilfe zur schichtbezogenen Dokumentation
  • Anlage 6: Datenfelder der Strukturabfrage
  • Anlage 7: Einheitliches Berichtsformat der Lenkungsgremien an den G-BA gemäß § 8 Absatz 11 QFR-RL
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Servicedokumente zur Strukturabfrage (zur Übermittlung bis zum 15.02.2024)

Servicedokument zur Anlage 3 der QFR-RL

Servicedokument zur Anlage 4 der QFR-RL

Servicedokument zur Anlage 5 der QFR-RL

Servicedokumente zur Anlage 7 der QFR-RL

Meldung zum Nachweis

Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen und deren Ansprechpartner auf der Website des GKV-SV

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung –
Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen