Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung
Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung
Die Richtlinie benennt in Anlage I die vom GBA für die vertragsärztliche Versorgung anerkannten ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und – soweit zur sachgerechten Anwendung der neuen Methode erforderlich – die notwendige Qualifikation der Ärzte, die apparativen Anforderungen sowie die Anforderungen an Maßnahmen der Qualitätssicherung und die erforderliche Aufzeichnung über die ärztliche Behandlung. Anlage II führt die ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die nach Überprüfung durch den GBA nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden dürfen. In Anlage III werden die Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist, genannt.
- In Kraft getreten am:
- 09.09.2026
- Geändert am:
- 18.06.2026 BAnz AT 08.09.2026 B2
- Fassung vom:
- 17.01.2006 BAnz. Nr. 48 (S. 1523) vom 09.03.2006
Anlagen
- Anlage I: Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden
- Anlage II: Methoden, die nicht als vertragsärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen
- Anlage III: Methoden, deren Bewertungsverfahren ausgesetzt ist