Qualitätsmanagement-Richtlinie

Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser – QM-RL

Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Sie beinhaltet die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten sowie die sektorspezifischen Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.

In Kraft getreten am:
21.07.2023
Geändert am:
20.04.2023 BAnz AT 20.07.2023 B1
Fassung vom:
17.12.2015 BAnz AT 15.11.2016 B2

Anlagen

  • Anlage 1: Vertragsärzte
  • Anlage 2: Vertragszahnärzte
  • Anlage 3: Stationäre Versorgung (z. Zt. unbesetzt)
(Die nicht verlinkten Anlagen sind im PDF der Richtlinie enthalten.)

Weiterführende Informationen

Berichte

2021:

2019:

2017:

Berichte vor 2016:

Die Berichte vor dem Erscheinungsjahr 2016 sind bei den außer Kraft getretenen Richtlinien unter "Weitere Informationen" veröffentlicht:

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Qualitätssicherung – Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen und Weiterentwicklungen