Qualitätsmanagement-Richtlinie
Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser – QM-RL
Die Richtlinie beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen für eine erfolgreiche Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement. Sie beinhaltet die Rahmenbestimmungen, die gemeinsam für alle Sektoren gelten sowie die sektorspezifischen Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen.
Die geltende Fassung der Richtlinie wird in Kürze zur Verfügung gestellt. In der angebotenen Fassung ist der am 20. August 2026 in Kraft getretene Beschluss noch nicht berücksichtigt.
- In Kraft getreten am:
- 20.04.2024
- Geändert am:
- 18.01.2024 BAnz AT 19.04.2024 B5
- Fassung vom:
- 17.12.2015 BAnz AT 15.11.2016 B2
Anlagen
- Anlage 1: Vertragsärzte
- Anlage 2: Vertragszahnärzte
- Anlage 3: Stationäre Versorgung (z. Zt. unbesetzt)
Weiterführende Informationen
Berichte
2023:
2021:
2019:
2017:
Berichte vor 2016:
Die Berichte vor dem Erscheinungsjahr 2016 sind bei den außer Kraft getretenen Richtlinien unter "Weitere Informationen" veröffentlicht: