Mammographie-Screening: Ausweitung des Programms für Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren

Aktuell können Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren am Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2026 ermöglicht der GBA auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahre eine Teilnahme. Start ist voraussichtlich der 1. August 2027. Frauen können dann auf eigene Initiative einen Mammographie-Termin vereinbaren. Ab 1. Januar 2028 erhalten auch die neu anspruchsberechtigten Frauen eine persönliche Einladung. 

Damit  die Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt wird, bietet der GBA ab 1. August 2027 einen Informationsflyer an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Über die Bestellmöglichkeiten wird der GBA informieren. Außerdem überarbeitet der G-BA seine aktuelle Versicherteninformation(PDF 392,49 kB) zum Mammographie-Screening.

Warum weitet der GBA die Teilnahmemöglichkeiten aus?

Der GBA hat die Datenlage zum Nutzen des Mammographie-Screeenings für Frauen von 45 bis 49 Jahren betrachtet. Außerdem hat er sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie ein Schaden durch mehr Überdiagnosen in dieser Altersgruppe einzuschätzen ist. Er stützte sich dabei auf die Bewertungsergebnisse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). In der Gesamtabwägung kam der GBA zu einem positiven Ergebnis. Im Detail ist das in den Tragenden Gründen zum Beschluss erläutert.

Zum Hintergrund: Früherkennungsprogramme wie das Mammographie-Screening richten sich generell an Personen ohne Krankheitssymptome. Ein Screeningangebot ist immer nur dann gerechtfertigt, wenn der Schaden durch den Nutzen aufgewogen wird.

  • Ein Nutzen begründet sich aus besseren Heilungschancen und weniger belastenden Therapieoptionen bei einem frühzeitigen Krankheitsstadium. 
  • Ein Schaden kann durch falsche Screeningbefunde und Überdiagnosen auftreten. Falsch-negative Befunde führen dazu, dass eine notwendige Behandlung nicht durchgeführt wird. Bei falsch-positiven Befunden erfolgt eine Wiedereinbestellung zur weiteren Abklärung, die Ängste bei den Teilnehmerinnen auslösen kann. Überdiagnosen beschreiben den Umstand, dass ein im Screening entdeckter Brustkrebs zu Lebzeiten der Frau wahrscheinlich nie auffällig geworden wäre und auch keine Beschwerden hervorgerufen hätte.

Wie kann ein Mammographie-Termin vereinbart werden?

Voraussichtlich ab 1. August 2027 können sich Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden. 
Die Kontaktdaten der regional zuständigen Zentralen Stellen sind auf der Website der Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening (KoopG) zu finden: https://www.mammo-programm.de/de/termin

Warum werden erst ab 1. Januar 2028 persönliche Einladungen versendet?

Durch die Ausweitung des Mammographie-Screenings haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf eine Teilnahme. Bevor auch diese neue Altersgruppe automatisch eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit erhalten kann, sind umfangreiche Vorbereitungen und Anpassungen des derzeitigen Angebots notwendig. Voraussichtlich ab 1. Januar 2028 werden auch die neu anspruchsberechtigten Frauen eine schriftliche Einladung erhalten.