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Reminder: Vereinfachte Bekanntmachung von nicht-normsetzenden Beschlüssen des GBA ab 1. November 2022

Berlin, 27. Oktober 2022 – Zahlreiche nicht-normsetzende Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) werden ab dem 1. November 2022 nur noch auf der Website des GBA, aber nicht mehr zusätzlich im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie treten mit dem im jeweiligen Beschluss angegebenen Datum in Kraft. Die Vereinfachung zielt darauf ab, die Verfahren des GBA zeit- und ressourcensparender zu gestalten.

Zu diesen Beschlüssen gehören zum Beispiel:

  • Ermittlungen stellungnahmeberechtigter (Spitzen-)Organisationen und Fachgesellschaften – Aufforderung zur Meldung
  • Bestimmungen von stellungnahmeberechtigten (Spitzen-)Organisationen und Fachgesellschaften
  • Ermittlung von an der Erprobung beteiligten Medizinprodukteherstellern und Unternehmen – Kostentragung
  • Aufrufe zur Meldung weiterer betroffener Medizinproduktehersteller anlässlich einer Informationsübermittlung gemäß § 137h Absatz 1 SGB V
  • Einleitungen von Stellungnahmeverfahren im Arzneimittelbereich

Wie bisher werden stellungnahmeberechtigte Organisationen bei Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zusätzlich direkt angeschrieben und um ihre Stellungnahme gebeten.

Keine Änderung bei normsetzenden Beschlüssen des GBA  

Zu den normsetzenden Beschlüssen zählen Beschlüsse zur Erstfassung oder zur Änderung von Richtlinien und Regelungen sowie Änderungen der Geschäfts- und Verfahrensordnung des GBA. Sie treten weiterhin erst nach Nichtbeanstandung beziehungsweise Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

So behalten Interessierte die GBA-Beschlüsse im Blick

Alle Beschlüsse des GBA werden wie bisher auf der Website des GBA veröffentlicht.

Darüber hinaus können sich Interessierte über den GBA-Infodienst kostenfrei per E-Mail informieren lassen. Folgende Kategorien müssen dafür abonniert werden:

  • Bekanntmachung von Beratungsthemen und Ermittlung Stellungnahmeberechtigter sowie
  • In Kraft getretene Beschlüsse

Zum GBA-Infodienst

Außerdem kann man sich über RSS-Feeds auch thematisch beziehungsweise richtlinienbezogen gezielt über die Veröffentlichung von neuen Beschlüssen informieren lassen: zum RSS-Feed-Service


Beschluss zu dieser Fachnews

Geschäfts- und Verfahrensordnung: Effizienzsteigerung für die Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses