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Neue Versor­gungs­formen: Inno­va­ti­ons­auschuss veröf­fent­licht vier neue Förder­be­kannt­ma­chungen

Berlin, 22. März 2024 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat auf seiner Website vier neue Förder­be­kannt­ma­chungen für Projekte zu neuen Versor­gungs­formen veröf­fent­licht. Aufgrund der Ände­rung durch das in Kürze in Kraft tretende Digital-​Gesetz werden ein- und zwei­stu­fige Förder­ver­fahren sowie (im einstu­figen Förder­ver­fahren) kurze und lange Projekt­lauf­zeiten unter­schieden. Förder­be­kannt­ma­chungen im Bereich der Versor­gungs­for­schung sind für das zweite Quartal 2024 geplant. Hierzu gehört auch eine Förder­be­kannt­ma­chung zur (Weiter)Entwick­lung medi­zi­ni­scher Leit­li­nien.

Da Antrag­steller entscheiden müssen, über welches der verschie­denen Verfahren eine Förde­rung ange­strebt wird, stellt der Inno­va­ti­ons­aus­schuss neben den Förder­be­kannt­ma­chungen auch eine verglei­chende Über­sicht zur Verfü­gung: Über­blick für Antrag­stel­lende über die im Jahr 2024 veröf­fent­lichten Förder­be­kannt­ma­chungen und deren Beson­der­heiten bezüg­lich des Verfah­rens und Anfor­de­rungen an Projekte

Einstu­fige Förder­ver­fahren

Es wird zwischen einem einstufig-​kurzen Förder­ver­fahren (bis zu 24 Monate Projekt­lauf­zeit) und einem einstufig-​langen Förder­ver­fahren (in der Regel 36 und max. 48 Monate Projekt­lauf­zeit) unter­schieden.

Für beide Förder­ver­fahren hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss nun für 2024 jeweils eine themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung veröf­fent­licht.

  • Inter­es­sierte für das einstufig-​lange Verfahren haben die Möglich­keit, sich bis zum 11. Juni 2024 zu bewerben. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im 4. Quartal 2024 über die Anträge entscheiden. Hier wird es im Jahr 2025 voraus­sicht­lich auch eine themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung geben.
  • Inter­es­sierte für das einstufig-​kurze Verfahren können ihre Anträge fort­lau­fend einrei­chen – der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird in regel­mä­ßigen Abständen über eine Förde­rung entscheiden, bis die im jewei­ligen Haus­halts­jahr zur Verfü­gung stehenden Mittel für das einstufig-​kurze Verfahren (20 Mio. Euro) ausge­schöpft sind.

Zwei­stu­figes Förder­ver­fahren

Die themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung im zweistufig-​langen Verfahren benennt folgende Themen­felder für Projekte zu neuen Versor­gungs­formen:

  • Modelle zur Mund­ge­sund­heit bei Pfle­ge­be­dürf­tigen und Menschen mit Behin­de­rungen
  • Ambu­lan­ti­sie­rung in der Gesund­heits­ver­sor­gung
  • Weiter­ent­wick­lung sekto­ren­über­grei­fender Versor­gungs­ein­rich­tungen und Versor­gungs­netz­werke
  • Digi­tale Unter­stüt­zungs­kon­zepte zur Stär­kung der Barrie­re­frei­heit im Gesund­heits­wesen
  • Häus­liche und sexua­li­sierte Gewalt – Versor­gung und Präven­tion
  • Daten- und algo­rith­men­ba­sierte Entschei­dungen in der Haus­arzt­praxis – neue Versor­gungs­kon­zepte für eine Stär­kung der leit­li­ni­en­ge­rechten Versor­gung
  • Verbes­se­rung von Versor­gungs­pro­zessen im Rettungs­dienst und der Notfall-​ und Akut­ver­sor­gung
  • Verbes­se­rung von Versor­gungs­pro­zessen durch daten­ba­sierte Bedarfs­er­ken­nung und Gestal­tung von Versor­gungs­pfaden
  • Versor­gungs­mo­delle zur Stär­kung der Nikotin-​ bzw. Taba­k­ent­wöh­nung

Anträge auf eine Projekt­för­de­rung, die keinem der Themen­felder zuzu­ordnen sind, können über die themen­of­fene Förder­be­kannt­ma­chung gestellt werden.

Inter­es­sierte für das zwei­stu­fige Verfahren haben die Möglich­keit, sich bis zum 22. Mai 2024 mit einer Ideen­skizze zu bewerben. In der Ideen­skizze werden die wesent­li­chen Inhalte der geplanten neuen Versor­gungs­form vorge­stellt. Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss wird voraus­sicht­lich im 4. Quartal 2024 entscheiden, welche Ideen­skizzen zur Ausar­bei­tung eines Voll­an­trags ausge­wählt werden. Diese Ausar­bei­tung (Konzept­ent­wick­lungs­phase) wird für bis zu 6 Monate mit einem Förder­be­trag von bis zu 75.000 € geför­dert werden.

Web-​Seminar für Förder­in­ter­es­sierte

Der DLR Projekt­träger bietet für Förder­in­ter­es­sierte eine Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung an. Der Schwer­punkt liegt auf den Anfor­de­rungen an die Anträge. Das ca. einstün­dige Web-​Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmel­dung ist nicht erfor­der­lich. Nähere Infor­ma­tionen sind in den jewei­ligen Förder­be­kannt­ma­chungen zu finden.

Hinter­grund: Projekt­för­de­rung durch den Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim G-BA

Weitere Infor­ma­tionen zur Arbeit des Inno­va­ti­ons­aus­schusses beim G-BA, zu Förder­be­kannt­ma­chungen und laufenden sowie abge­schlos­senen Projekten finden Sie auf der Website des Inno­va­ti­ons­aus­schusses.