Pressemitteilung | Innovationsfonds

Neue Versorgungsformen: Innovationsauschuss veröffentlicht vier neue Förderbekanntmachungen

Berlin, 22. März 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seiner Website vier neue Förderbekanntmachungen für Projekte zu neuen Versorgungsformen veröffentlicht. Aufgrund der Änderung durch das in Kürze in Kraft tretende Digital-Gesetz werden ein- und zweistufige Förderverfahren sowie (im einstufigen Förderverfahren) kurze und lange Projektlaufzeiten unterschieden. Förderbekanntmachungen im Bereich der Versorgungsforschung sind für das zweite Quartal 2024 geplant. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zur (Weiter)Entwicklung medizinischer Leitlinien.

Da Antragsteller entscheiden müssen, über welches der verschiedenen Verfahren eine Förderung angestrebt wird, stellt der Innovationsausschuss neben den Förderbekanntmachungen auch eine vergleichende Übersicht zur Verfügung: Überblick für Antragstellende über die im Jahr 2024 veröffentlichten Förderbekanntmachungen und deren Besonderheiten bezüglich des Verfahrens und Anforderungen an Projekte

Einstufige Förderverfahren

Es wird zwischen einem einstufig-kurzen Förderverfahren (bis zu 24 Monate Projektlaufzeit) und einem einstufig-langen Förderverfahren (in der Regel 36 und max. 48 Monate Projektlaufzeit) unterschieden.

Für beide Förderverfahren hat der Innovationsausschuss nun für 2024 jeweils eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht.

  • Interessierte für das einstufig-lange Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 11. Juni 2024 zu bewerben. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 über die Anträge entscheiden. Hier wird es im Jahr 2025 voraussichtlich auch eine themenspezifische Förderbekanntmachung geben.
  • Interessierte für das einstufig-kurze Verfahren können ihre Anträge fortlaufend einreichen – der Innovationsausschuss wird in regelmäßigen Abständen über eine Förderung entscheiden, bis die im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel für das einstufig-kurze Verfahren (20 Mio. Euro) ausgeschöpft sind.

Zweistufiges Förderverfahren

Die themenspezifische Förderbekanntmachung im zweistufig-langen Verfahren benennt folgende Themenfelder für Projekte zu neuen Versorgungsformen:

  • Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
  • Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung
  • Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke
  • Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen
  • Häusliche und sexualisierte Gewalt – Versorgung und Prävention
  • Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis – neue Versorgungskonzepte für eine Stärkung der leitliniengerechten Versorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung
  • Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden
  • Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung

Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.

Interessierte für das zweistufige Verfahren haben die Möglichkeit, sich bis zum 22. Mai 2024 mit einer Ideenskizze zu bewerben. In der Ideenskizze werden die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2024 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu 6 Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.

Web-Seminar für Förderinteressierte

Der DLR Projektträger bietet für Förderinteressierte eine Informationsveranstaltung an. Der Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Anträge. Das ca. einstündige Web-Seminar findet am 11. April 2024um 11.00 Uhr statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss beim G-BA

Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses beim G-BA, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.