Meldung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss: ab heute Themenvorschläge für das Förderjahr 2027 möglich

Berlin, 17. April 2026 – Ab heute können beim Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesauschuss Vorschläge für versorgungsrelevante Themen für das Förderjahr 2027 eingereicht werden. Über diese zweimonatige Themensuche sollen die Ideen von ganz unterschiedlichen Akteuren in die neuen themenspezifischen Förderbekanntmachungen einfließen. Die Vorschläge können sich auf die Förderbereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung beziehen. Eine Ausnahme gilt für die (Weiter-)Entwicklung von medizinischen Leitlinien: Hier legt das Bundesministerium für Gesundheit die Themenschwerpunkte fest.

Wer kann Themenvorschläge einreichen?

Den formalen Rahmen für die zweimonatige Themensuche bildet das sogenannte Konsultationsverfahren. Daran teilnehmen können Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen. Wichtige Bedingung: Sie dürfen nicht dem Innovationsausschuss angehören. Jeder Vorschlag muss u. a. die Relevanz des vorgeschlagenen Förderthemas begründen und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen. Aus den eingereichten Vorschlägen für Förderthemen wird versucht, eine größtmögliche Schnittmenge zu bilden, um so viele Ideen wie möglich in der Themenfestlegung abzubilden. Eine wortwörtliche Übernahme eines Vorschlags findet daher eher selten statt. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.

Wie können Themenvorschläge eingereicht werden?

Informationen sowohl zum Ablauf als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge sind in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren zu finden. Für Vorschläge verwenden Interessierte bitte das mit der Bekanntmachung bereitgestellte Vorschlagsformular. Es ist bis zum 17. Juni 2026 zu senden an: konsultationsverfahren@if.g-ba.de. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss

Seit dem Jahr 2016 fördert der Innovationsausschuss Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Hierfür stehen ihm die finanziellen Mittel des Innovationsfonds zur Verfügung.

Neben themenspezifischen Förderbekanntmachungen veröffentlicht der Innovationsausschuss auch themenoffene Förderbekanntmachungen. Hier sind Projektanträge zu selbstgewählten Inhalten möglich.