Meldung | Sonstige

G-BA beschließt Zuständigkeiten der unparteiischen Mitglieder

Berlin, 2. Juli 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute entschieden, welches unparteiische Mitglied bis zum Ende der laufenden Amtszeit im Jahr 2030 den Vorsitz in den aktuell zehn Unterausschüssen übernimmt:

  • Dr. rer. pol. Sonja Optendrenk, zugleich unparteiische Vorsitzende des G-BA, wird die Unterausschüsse Arzneimittel, Bedarfsplanung und Zahnärztliche Behandlung leiten.
  • Karin Maag verantwortet wie bisher die Unterausschüsse Qualitätssicherung, Ambulante spezialfachärztliche Versorgung, Disease-Management-Programme sowie den zeitlich befristeten Unterausschuss Post-COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik.
  • Dr. med. Bernhard van Treeck leitet weiterhin die Unterausschüsse Methodenbewertung, Psychotherapie und psychiatrische Versorgung sowie Veranlasste Leistungen.

Hintergrund: Unterausschüsse des G-BA

Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen setzt das Plenum – das Entscheidungsgremium des G-BA – Unterausschüsse ein. Wer welchem Unterausschuss vorsitzt bzw. das Amt des Stellvertreters bzw. der Stellvertreterin übernimmt, entscheidet das Plenum auf der Grundlage von Vorschlägen der unparteiischen Mitglieder. Die Unterausschussvorsitzenden tragen die Prozessverantwortung für die Sachgebiete und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden.

Die Unterausschüsse bestehen aus:

  • einem unparteiischen Mitglied des G-BA, das gleichzeitig den Vorsitz des Unterausschusses innehat
  • sechs vom GKV-Spitzenverband benannten Mitgliedern
  • insgesamt sechs von den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) benannten Mitgliedern

Zudem nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter mitberatend an den Sitzungen teil. Vertreterinnen oder Vertreter weiterer Organisationen und Verbände werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend je nach Beratungsgegenstand beteiligt. Bei Bedarf können auch weitere externe Sachverständige hinzugezogen werden.


Beschluss zu dieser Meldung

Festlegung des Vorsitzes in den Unterausschüssen