Innovationsausschuss: Medizinische Leitlinien neu- oder weiterentwickeln – Innovationsausschuss hat Rekordzahl an Anträgen auf Projektförderung erhalten
Berlin, 29. September 2026 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat erneut eine sehr große Resonanz auf seine Förderbekanntmachung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien bekommen: 42 Projektanträge sind eingegangen. Die Entscheidungen, welche Projekte gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich am 16. April 2027 unter Berücksichtigung des jährlichen Fördervolumens von 2,5 Mio. Euro. Eine neue Förderbekanntmachung zu diesem Förderbereich ist für den 18. Juni 2027 geplant.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Die Förderschwerpunkte von Projekten zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auf die bei der jüngsten Förderbekanntmachung benannten Themenfelder verteilen sich die eingegangenen 42 Anträge wie folgt:
- Weiterentwicklung sowie Aktualisierung von S3-Leitlinien mit besonderem Augenmerk auf die Priorisierung von Schlüsselempfehlungen und Implementierungshilfen sowie Querschnittsleitlinien: 29 Anträge
- Weiterentwicklung von S2k-Leitlinien zu S3-Leitlinien bei Themengebieten mit vorhandener Evidenzgrundlage: 10 Anträge
- Neu- und Weiterentwicklung von S3-Leitlinien sowohl zum Umgang mit (potenziellen) Opfern von Gewalt als auch zur Selbst- und Fremdgefährdung: 3 Anträge
In seine Förderentscheidungen wird der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland einbeziehen.
Alle laufenden und beendeten Leitlinien-Projekte sind in der Projektdatenbank des Innovationsausschusses zu finden.