Versorgungsforschung: Interesse an Fördermitteln aus dem Innovationsfonds stabil auf hohem Niveau
Berlin, 23. Oktober 2026 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat erneut eine beachtliche Resonanz auf seine Förderbekanntmachung zur Versorgungsforschung erhalten: Nach Ablauf der Frist liegen 240 Projektanträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Die Entscheidungen, welche von den eingegangenen Projektanträgen gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss voraussichtlich am 21. Mai 2027. Neue Förderbekanntmachungen zu diesem Bereich sind für den 18. Juni 2027 geplant.
Projekte im Bereich Versorgungsforschung
Die eingegangenen Anträge im Bereich Versorgungsforschung verteilen sich folgendermaßen: 119 Anträge sind auf die themenoffene und 121 Anträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung eingegangen. Die spezifischen Themen hatte der Innovationsausschuss nach einem Konsultationsverfahren vorgegeben. So verteilen sich die themenspezifischen Anträge im Einzelnen:
- Bedarfsorientierte Steuerung in der ambulanten psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung: 44 Anträge
- Patientenschulungen für Disease-Management-Programme: 10 Anträge
- Versorgungsforschung zur Verbesserung einer bedarfsgerechten und patientenzentrierten Entscheidung bezüglich invasiver Maßnahmen bei hochbetagten gebrechlichen Patientinnen und Patienten: 26 Anträge
- Ausmaß, Art und Auswirkungen bereits in der Versorgung genutzter KI-Anwendungen: 41 Anträge
Für seine Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der Mitglieder des Expertenpools ein. Dieser setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis zusammen.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.