Pressemitteilung | Methodenbewertung

Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: G-BA beauftragt externes Projektmanagement

Berlin, 17. Juli 2014 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag für das externe Projektmanagement im Zusammenhang mit der Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vergeben. Auftragnehmer ist das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR; Projektträger im DLR).

Zu der Vergabeentscheidung sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des für Methodenbewertung zuständigen Unterausschusses: „Der Projektträger im DLR konnte uns im Vergabeverfahren von seiner Expertise im Projektmanagement überzeugen. Die Vorbereitung der Auswahl derjenigen wissenschaftlichen Institutionen, die dann die Erprobungsstudien des G-BA begleiten und auswerten, liegt beim DLR somit in guten Händen.“

Der Vergabe durch den G-BA war ein europaweites Ausschreibungsverfahren vorausgegangen. Die Laufzeit des jetzt vergebenen Auftrags beträgt drei Jahre. Spätestens sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit entscheidet der G-BA über eine mögliche Vertragsverlängerung um zwei Jahre.

Hintergrund – Erprobungsstudien

Für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, deren Nutzen noch nicht hinreichend belegt ist, die jedoch das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative erkennen lassen, kann der G-BA seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes Richtlinien für eine Erprobung beschließen (§ 137e SGB V).

In den Erprobungsrichtlinien werden Eckpunkte für eine Studie festgelegt, die eine Bewertung des Nutzens auf einem ausreichend sicheren Erkenntnisniveau ermöglicht. Die Eckpunkte umfassen insbesondere Konkretisierungen zu den entsprechenden Indikationen, Vergleichsinterventionen, patientenrelevanten Endpunkten, dem jeweils benötigten Studientyp sowie zu den sächlichen, personellen und sonstigen Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung. Die von den Antragstellern zu tragenden Kosten der Studiendurchführung und -auswertung sowie des Studienprotokolls werden auf Grundlage dieser Eckpunkte geschätzt.

Im April 2014 hatte der G-BA die ersten Beratungsverfahren zu Erprobungsrichtlinien eingeleitet.