Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Inno­va­ti­ons­aus­schuss veröf­fent­licht geför­derte Projekte zur Versor­gungs­for­schung

Berlin, 6. Januar 2017 – Nach Ablauf der verbind­li­chen Rück­mel­de­frist Mitte Dezember 2016 hat der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) eine Über­sicht über die geför­derten Projekte zur Versor­gungs­for­schung veröf­fent­licht. Die Liste ist ab sofort auf den Inter­net­seiten des Inno­va­ti­ons­aus­schusses einsehbar.

„Ich freue mich sehr, dass alle vom Inno­va­ti­ons­aus­schuss ausge­wählten Antrag­steller die mit der Förde­rung verbun­denen Auflagen akzep­tiert haben. Die ausge­wo­gene Vertei­lung der Projekte über alle Themen­felder hinweg ist somit sicher­ge­stellt; die Förder­be­scheide werden derzeit versendet. Ich bin mehr als zuver­sicht­lich, dass es mit den insge­samt 62 Projekten gelingen wird, wissen­schaft­liche Erkennt­nisse über unsere derzei­tige Gesund­heits­ver­sor­gung zu gewinnen und Entwick­lungs­ar­beit für neue Konzepte und Instru­mente zu leisten. Denn genau diesen, imma­nent wich­tigen Beitrag der Versor­gungs­for­schung brau­chen wir, um gezielte Impulse für die inno­va­tive Weiter­ent­wick­lung des Gesund­heits­we­sens setzen zu können. Anliegen des Inno­va­ti­ons­aus­schusses ist es, mit den vorhan­denen finan­zi­ellen Mitteln des Inno­va­ti­ons­fonds einen möglichst großen Effekt bei der Verbes­se­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung der Pati­en­tinnen und Pati­enten zu erzielen“, sagte Prof. Josef Hecken, Vorsit­zender des Inno­va­ti­ons­aus­schusses des G-BA.

Die gesamten für 2016 verfüg­baren Förder­mittel des Inno­va­ti­ons­fonds in Höhe von insge­samt 300 Millionen Euro konnten auf inno­va­tive Projekte verteilt werden. Für das Früh­jahr 2017 sind die Förder­ent­schei­dungen zur zweiten Welle der neuen Versor­gungs­formen sowie die Veröf­fent­li­chung weiterer Förder­be­kannt­ma­chungen vorge­sehen.

Förde­rung von Projekten im Bereich Versor­gungs­for­schung

Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss hatte im April 2016 vier Förder­be­kannt­ma­chungen zur Versor­gungs­for­schung veröf­fent­licht, die Entschei­dungen hierzu sind im November 2016 gefasst worden.

Neben der Evalua­tion von Selek­tiv­ver­trägen und der G-​BA-Richtlinie zur Verord­nung von spezia­li­sierter ambu­lanter Pallia­tiv­ver­sor­gung (SAPV) bildeten folgende Themen den Schwer­punkt der Förder­be­kannt­ma­chungen zur Versor­gungs­for­schung:

  • Weiter­ent­wick­lung der Quali­täts­si­che­rung und/oder Pati­en­ten­si­cher­heit in der Versor­gung
  • Verbes­se­rung von Instru­menten zur Messung von Lebens­qua­lität für bestimmte Pati­en­ten­gruppen
  • inno­va­tive Konzepte pati­en­ten­ori­en­tierter Pflege unter beson­derer Berück­sich­ti­gung der Arbeits­tei­lung und der Schnitt­stellen sowie der Inte­gra­tion auslän­di­scher aner­kannter Pfle­ge­fach­kräfte in den Versor­gungs­alltag
  • Verbes­se­rung der Bedarfs­ge­rech­tig­keit und/oder Wirt­schaft­lich­keit der GKV-​Versorgung
  • Ursa­chen, Umfang und Auswir­kungen admi­nis­tra­tiver und büro­kra­ti­scher Anfor­de­rungen im Gesund­heits­wesen auf die Pati­en­ten­ver­sor­gung sowie Entwick­lung geeig­neter Lösungs­an­sätze
  • Einsatz und Verknüp­fung von Routi­ne­daten zur Verbes­se­rung der Versor­gung