Pres­se­mit­tei­lung | Inno­va­ti­ons­fonds

Inno­va­ti­ons­aus­schuss veröf­fent­licht fünf neue Förder­be­kannt­ma­chungen

Berlin, 19. Oktober 2018 – Der Inno­va­ti­ons­aus­schuss beim Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Veröf­fent­li­chung fünf neuer Förder­be­kannt­ma­chungen beschlossen: jeweils eine themen­of­fene und themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung im Bereich der neuen Versor­gungs­formen und der Versor­gungs­for­schung sowie eine Förder­be­kannt­ma­chung zur Evalua­tion und Auswer­tung bestehender Selek­tiv­ver­träge.

Die themen­spe­zi­fi­sche Förder­be­kannt­ma­chung zur Versor­gungs­for­schung umfasst folgende Schwer­punkte:

  • Stär­kung der gesund­heit­li­chen Versor­gung in der Pflege und Trans­pa­renz über die pfle­ge­ri­sche Versor­gungs­qua­lität
  • Barrie­re­frei­heit und Verbes­se­rung der Situa­tion von Menschen mit Assis­tenz­be­darf und deren Ange­hö­rigen in der Gesund­heits­ver­sor­gung
  • Aufbe­rei­tung und Verknüp­fung von Gesund­heits­daten aus verschie­denen Quellen zur Verbes­se­rung der Pati­en­ten­ver­sor­gung
    • Verknüp­fung von Gesund­heits­daten auf Ebene der Pati­entin/des Pati­enten
    • Verknüp­fung von Gesund­heits­daten auf Popu­la­ti­ons­ebene
  • Einfluss evidenz­ba­sierter Gesund­heits­in­for­ma­tionen für Pati­en­tinnen und Pati­enten auf die Versor­gung
  • Umset­zung und Evalua­tion der Akten nach § 291a SGB V (ePA)

Folgende Förder­schwer­punkte sind in der themen­spe­zi­fi­schen Förder­be­kannt­ma­chung im Bereich neue Versor­gungs­formen vorge­geben:

  • Versor­gungs­formen zur Weiter­ent­wick­lung einer sekto­ren­un­ab­hän­gigen Versor­gung
  • Inno­va­tive Modelle zur Stär­kung der regio­nalen Gesund­heits­ver­sor­gung
  • Tele­me­di­zi­ni­sche Koope­ra­ti­ons­netz­werke von statio­nären und ambu­lanten Einrich­tungen zur Verbes­se­rung der medi­zi­ni­schen Versor­gung
  • Versor­gungs­mo­delle unter Nutzung der Tele­ma­tik­in­fra­struktur

Nähere Infor­ma­tionen zu den Förder­be­kannt­ma­chungen sowie zu den formalen und inhalt­li­chen Anfor­de­rungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Webseite des Inno­va­ti­ons­aus­schusses in den zur jewei­ligen Bekannt­ma­chung veröf­fent­lichten Leit­fäden sowie den Allge­meinen Neben­be­stim­mungen zu finden. Zudem bietet der mit der Abwick­lung der Förder­maß­nahmen beauf­tragte Projekt­träger – das Deut­sche Zentrum für Luft- und Raum­fahrt e. V. (DLR) – Förder­in­ter­es­sierten indi­vi­du­elle Bera­tungen sowie Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tungen in Form von Web-​Seminaren an. Das Einrei­chen der voll­stän­digen Anträge erfolgt ausschließ­lich in elek­tro­ni­scher Form über das Inter­net­portal des Projekt­trä­gers.

Bis 19. Februar 2019, 12 Uhr, können Anträge zur Versor­gungs­for­schung und zur Evalua­tion und Auswer­tung von Selek­tiv­ver­trägen einge­reicht werden. Die Einreich­frist für Anträge zu neuen Versor­gungs­formen endet am 19. März 2019, 12 Uhr.

Weiterhin beschloss der Inno­va­ti­ons­aus­schuss über zu fördernde Projekte zu neuen Versor­gungs­formen.