Pressemitteilung | Innovationsfonds

Innovationsausschuss erhält 136 Ideenskizzen im Bereich neue Versorgungsformen

Berlin, 10. September 2020 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat fristgerecht 136 Ideenskizzen im Bereich neue Versorgungsformen von Antragstellenden wie Universitäten, Krankenhäusern und Krankenkassen erhalten. Damit startet die erste Bewertung im Rahmen des neuen zweistufigen Verfahrens, das Ende letzten Jahres durch den Gesetzgeber für den Bereich der neuen Versorgungsformen eingeführt wurde.

„Die Anzahl der eingegangenen Ideenskizzen liegt deutlich höher als die Anzahl der in früheren Jahren eingereichten vollständigen Anträge. Ich bin sicher, diese große Resonanz verdanken wir dem neuen zweistufigen Verfahren. Denn jetzt erhalten Antragsteller bereits für die Erarbeitung der Vollanträge eine Förderung. Statistisch gesehen steigt damit auch die Chance, öfter echte Perlen zu entdecken, die die Versorgung von Patientinnen und Patienten voranbringen“, erläutert Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

Anstatt wie bisher sofort über die Förderung eines vollständigen Antrags zu entscheiden, geht der Innovationsausschuss im Bereich neue Versorgungsformen nun schrittweise vor: Zum Jahreswechsel wird entschieden, für welche Ideenskizzen die konzeptionelle Entwicklung und Ausarbeitung des Vollantrages gefördert wird. Diejenigen Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 15. Juli 2021 ihre Vollanträge einreichen. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Bis zum 25. August 2020 konnten die Antragstellenden ihre Ideenskizzen zu den zwei Förderbekanntmachungen vom 26. Juni 2020 einreichen und damit die wesentlichen Inhalte ihres geplanten Projekts vorstellen. Neben 24 themenoffenen Ideenskizzen gingen 112 themenspezifische Ideenskizzen ein. Diese themenspezifischen Anträge wiederum verteilen sich auf einzelne Themenfelder:

  • Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen: 67 Ideenskizzen
  • Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen: 10 Ideenskizzen
  • Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen: 10 Ideenskizzen
  • Versorgungsmodelle zu Patientenpfaden: 15 Ideenskizzen
  • Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung: 10 Ideenskizzen

Laut den gesetzlichen Vorgaben können mit der jährlich verfügbaren Fördersumme in der Regel nicht mehr als 20 Vorhaben gefördert werden.

Entscheidungen und weitere Förderbekanntmachungen in 2020

Die Auswahlprozesse für die Förderentscheidungen über die eingangs erwähnten eingereichten Ideenskizzen zu den Förderbekanntmachungen vom 26. Juni 2020 (zweistufiges Verfahren) werden mit Eingang der Anträge beginnen. Über die Anträge der neuen Versorgungsformen zu den beiden Förderbekanntmachungen vom 12. Dezember 2019 (einstufiges Verfahren) wird im Dezember entschieden. Zuvor wird es im Oktober noch eine Entscheidung des Innovationsausschusses über die Förderung der eingereichten Projektanträge im Bereich Versorgungsforschung zu den beiden Förderbekanntmachungen vom 12. Dezember 2019 geben.

Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das vierte Quartal 2020 geplant. Diese beziehen sich auf die Einreichung und Förderung von Vollanträgen aus dem Bereich der Versorgungsforschung sowie der Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht.

Hintergrund

Die Fortführung des Innovationsfonds bis zum 31. Dezember 2024 mit einem neuen zweistufig durchzuführenden Förderverfahren wurde im Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) in § 92b Absatz 6 SGB V festgelegt. Die neuen Regelungen sehen weiterhin vor, dass der bisherige Expertenbeirat durch einen Expertenpool abgelöst wird. Die Mitglieder des Expertenpools werden Förderanträge begutachten und eine Empfehlung zur Förderentscheidung an den Innovationsausschuss abgeben.