Richt­linie zum Zweit­mei­nungs­ver­fahren

Richt­linie über die Konkre­ti­sie­rung des Anspruchs auf eine unab­hän­gige ärzt­liche Zweit­mei­nung gemäß § 27b Absatz 2 SGB V – Zm-RL

Die Richt­linie bestimmt, für welche plan­baren Eingriffe Pati­en­tinnen und Pati­enten einen Rechts­an­spruch auf eine unab­hän­gige ärzt­liche Zweit­mei­nung haben. Sie legt außerdem die allge­meinen und indi­ka­ti­ons­spe­zi­fi­schen Anfor­de­rungen an das Zweit­mei­nungs­ver­fahren und an die Erbringer einer Zweit­mei­nung fest.

In Kraft getreten am:
01.04.2025
Geän­dert am:
19.09.2024 BAnz AT 12.12.2024 B5
Fassung vom:
21.09.2017 BAnz AT 07.12.2018 B4

Weiter­füh­rende Infor­ma­tionen

Pati­en­ten­merk­blatt

Merk­blatt in Leichter Sprache

Berichte der KBV zu Geneh­mi­gungen der Zweit­meiner

Bericht gemäß § 136d SGB V über den Stand der Quali­täts­si­che­rung – Wirk­sam­keit der einge­führten Maßnahmen und Weiter­ent­wick­lungen