Letzte Änderungen im Bereich Beschlüsse zur Richtlinie "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung und Umsetzung des IQTIG-Berichts: Auswertungs- und Berichtskonzept zur Berichtslegung gemäß § 8 QSFFx-RL (EJ 2025)
Beschluss vom 19. März 2026.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verstetigung des Ausnahmetatbestandes gemäß § 10 Abs. 2
Beschluss vom 22. Januar 2026. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Der Beschluss vom 3. Dezember 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2026
Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts: Jahresbericht zur Strukturabfrage gemäß QSFFx-RL für das Erfassungsjahr 2024
Beschluss vom 16. Oktober 2025.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Spezifikation für das Erfassungsjahr 2026
Beschluss vom 18. Juni 2025.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Juni 2025 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Präzisierung des § 7 Absatz 7
Der Beschluss vom 17. April 2025 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.